Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen
Die Reisebedingungen ergänzen die §§651aff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Mit dem Zugang unserer schriftlichen Reisebestätigung bei Ihnen kommt der Vertrag zustande. Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Sicherungsschein gemäß §§651k BGB.
2. Bezahlung
Ihre eingezahlten Gelder sind gemäß §651 k BGB abgesichert. Bitte überweisen Sie uns
daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 10% des Reisepreises pro Person, höchstens 260,- ,mindestens 100,-€. Die Restzahlung muss bis 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein. Die Unterlagen werden Ihnen 2 Wochen vor Abreise nach Ihrer Wahl unverzüglich nach Eingang der Zahlung zugesandt oder ausgehändigt.
3. Reiseprogramm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Hinweise im Katalog und den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags (z.B. Fluggesellschaftänderung, Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleitungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Außergewöhnliche Währungsschwankungen oder Energiepreissteigerungen, insbesondere bei Flugpreise, berechtigen uns auch nach Vertragsabschluss zu einer entsprechenden Änderung des Reisepreises, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenen Antritt der Reise mehr als 4 Monaten liegen. Wir werden Sie von einer Preiserhöhung unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis setzen;danach sind die genannten Preiserhöhungen nicht zulässig. Liegen Preiserhöhungen über 5%, sind Sie berechtigt, ohne Kosten innerhalb von 10 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist einen Anpassung der Reise auch nach Vertragsschluss ohne weitere Voraussetzungen zulässig, soweit sonst der Mindestverkaufspreis unterschritten wird.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen Ersatz verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert pro Teilnehmer:
A. Standardpauschalreisen:
Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises;
Vom 49. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises;
Vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 35% des Reisepreises;
Vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises;
Vom 6. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises;
Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 95% des Reisepreises.
B. Beim Schiffsreisen/Kreuzfahrten mit mindestens 2 Übernachtungen:
Bis zum 91. Tag vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises;
Vom 90. bis 61. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises;
Vom 60. bis 31. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises;
Vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises;
Vom 14. bis 5. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises;
Vom 4. Tag an bis zum Abreisetag oder bei Nichterscheinen 95% des Reisepreises.
5.2 Bei Linienflügen
Bei Absagen oder Umbuchungen entstehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von Euro 50 p. P. sowie ab dem Tag der Buchung/Flugscheinausstellung bei Sondertarifen zusätzlich 150 Euro p. P. Stornierungsgebühren von Seiten der Fluggesellschaft.
5.3 Tibetbahn
Bahnfahrt in der Softsleeper-Klasse (4 Bett Abteile) nach Lhasa (Da diese Tickets zur Zeit sehr schwer zu besorgen sind , Softkabine-4 Personen Kabine für die Gruppe mehr als 10 Personen ist fast unmöglich. Harte Kabine zu garantieren ist schon nicht leicht. Wir haben sehr starken Kanal für diese Ticket in harte Kabine. Falls wir die Ticket nicht in Softkabine schaffen könnten, bieten wir Ihnen die Tickets für harte Kabine und geben wir Ihnen den Preisdifferenz von CHY 450,-p.P vor Ort zurück)
5.4 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins der Unterkunft, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Zeitpunkt der Umbuchung für einen Reiserrücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir nur eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro.
5.5 Ersatzteilnehmer
Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der gebuchten Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen - insbesondere die der jeweiligen Zielländer- entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind Sie verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten, mindestens 50,- € an uns zu zahlen.
5.6 Schriftform
In jedem Fall sollten Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung bemühen. Diese Erstattung entfällt jedoch, wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen oder wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
In folgenden Fällen können wir vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn die Reise absagen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück; ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
8. Kündigung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß §§851j BGB kündigen.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalterhaftet für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleitungen, sofern der Veranstalter nicht eine Änderung der Prospektangaben dieser Bedingungen erklärt.
d) das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht oder hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, erbringt der Reiseveranstalter eine Fremdleistung, sofern er dies in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher in diesem Fall nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Minderungsansprüche errechnen sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und den erhaltenen einzelnen Reiseleistungen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schadhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
a. soweit ein dem Reisenden entstehender Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
b. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Delikte Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 4.100,- EUR; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, wenn aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Köperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Sie können uns gegenüber Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden nach der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Nach 6 Monaten sind Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjährt. Beginn der Verjährung ist der Tag an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren nach drei Jahren, Ansprüche nach dem 2. Seerechtänderungsgesetz nach zwei Jahren.
13. Versicherungen
13.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet wenden (§651k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko abgesichert, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch verbrieft. Der Sicherungsschein wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.
13.2 Reiseschutz
Wir empfehlen Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, sofern nicht im Reisepreis bereits enthalten. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss unserer Mandarin-Komplettschutz-Versicherung über HanseMerkur, die eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Notfall- und Reisekrankenversicherung beinhaltet.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Vor Antritt der Reise werden wir Sie über die wichtigsten Vorschriften informieren. Für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, haften wir nicht, es sei denn, dass wir die Verzögerung verschuldet haben. Sie sind selbst verantwortlich für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften. Erwachsen Nachteile aus ihrer Nichtbefolgung, gehen diese alle zu Ihren Lasten, es sei den, sie sind durch unsere schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation bedingt.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Reiseveranstalters in München.
17. Schlussbestimmungen
Sämtliche Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben im Katalog sind bis zur Reisebestätigung möglich. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern. Alle personenbezogenen Daten, die Sie als Reisender dem Reiseveranstalter zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten alle übrigen Bedingungen gleichwohl ihre Gültigkeit und beeinträchtigen die Wirksamkeit des Reisevertrages nicht.
Änderungen(Flugzeit,Hotel,Verlauf,usw.) vorbehalten.
Reiseveranstalter:
Mandarin Travel Service GmbH
Ligsalzstr.23 80339 München
Tel:089-21756510
HRB:167601
Ust-IdNr:DE255165314
Amtsgericht München